In der TRGS 529 ist unter Punkt 7.4 Fortbildung festgelegt, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass die verantwortlichen Personen mindestens alle vier Jahre an einer Fortbildungsmaßnahme mit Bezug zu den Inhalten gemäß Anlage 3 teilnehmen.
Diese Schulung richtet sich dementsprechend an diejenigen, die bereits eine „Betreiberqualifikation – Anlagensicherheit von Biogasanlagen“ (2-tägig) nach TRGS 529 absolviert haben.
- Auffrischung zum Thema Anlagensicherheit und Arbeitsschutz
- Änderungen bei geltenden rechtlichen Vorgaben
- In Vorbereitung befindliche neue Vorgaben
- Genehmigungsrecht, wasserwirtschaftliche Anforderungen, Störfallverordnung
- Aktuelle Arbeitshilfen und Merkblätter
- Beispiele aus der Praxis
- Praktische Übungen zur Gefährdungsbeurteilung
Details siehe Link