Die Biogas-Fachgespräche finden zweimal jährlich in langjähriger Kooperation zwischen dem LfULG und dem DBFZ Leipzig statt.
Hintergrund ist, dass unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen für die wenigsten der 266 landwirtschaftlichen Biogasanlagen in Sachsen bereits eine Weiterbetriebsperspektive nach Auslaufen der EEG-Förderung besteht. Und dies, obwohl sie aufgrund der Speicherbarkeit des Biogases und wegen der Regelbarkeit der Stromerzeugung wichtige Aufgaben in der zukünftigen Energieversorgung mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien übernehmen können (und müssen).
Die bedarfsgerechte Stromerzeugung zur Abdeckung der Residuallast (die sich aus dem Strombedarf und der fluktuierenden erneuerbaren Erzeugung aus Windkraft- und PV-Anlagen ergibt) ist Grundvoraussetzung für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Die Dienstleistungen, die bereits flexibilisierte Biogasanlagen erbringen, werden zurzeit nicht ausreichend honoriert, um damit die verhältnismäßig hohen Investitionskosten bei geringeren Jahresbetriebsstunden wirtschaftlich darstellen zu können. Perspektivisch wird der Wert der flexiblen Stromerzeugung aus Biogas aufgrund seiner Speicher- und Regelbarkeit aber zunehmen (müssen), so dass sich jetzige Investitionen in Flexibilisierung für Betreiber von Bestands-Biogasanlagen mittelfristig durch höhere Erlöse auszahlen werden.
Auf dem nächsten Biogas-Fachgespräch wollen wir die Hintergründe zur flexiblen Stromerzeugung, zum Netzbetrieb und Strommarkt beleuchten. Außerdem sollen andere Flexibilisierungskonzepte als die etablierte Überbauung mit einer großen installierten BHKW-Leistung vorgestellt werden. Ein spannender Praxisvortrag eines sächsischen Betriebes runden das Programm ab.
Nutzen Sie die Möglichkeit, andere Branchenvertreter zu treffen und sich auszutauschen!
Anmeldung und Programm unter:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lfulg/beteiligung/themen/1048222