Am 10.2. 2021 haben sich die Bundesministerien für Umwelt und
Landwirtschaft auf ein Paket zum Insektenschutz verständigt. Darin
enthalten ist ein Verbot des Pflanzenschutzmittels Glyphosat ab dem Jahr
2024.
Grundsätzlich ist der Schutz von Insekten zu begrüßen, nur müssen vor
einem Verbot von Pflanzenschutzmitteln die Voraussetzungen geschaffen
werden, wie der Landwirt unternehmerisch damit umgehen kann und zu
erwartende Verluste ausgeglichen werden können.
Neben den Insekten wird von dieser Gesetzgebung aus landwirtschaftlicher
Sicht der Anbau von Faserhanf profitieren, kann dieser doch wie kaum
eine Ackerkultur im konventionellen Anbau auf die Verwendung von
Herbizide, Insektizide und Wachstumsregulatoren vollumfänglich verzichten.
Hintergrund ist das schnelle Wachstum in der Jugendentwicklung,
verbunden mit einem raschen Bestandsschluss, was es Beikräutern ziemlich
schwer macht, sich zu entwickeln.
Mehr noch. Durch das Glyphosatverbot droht in der deutschen
Landwirtschaft auf vielen Äckern ein wachsender Unkrautdruck, den man
durch den Anbau von Hanf auf natürliche Weise in den Griff bekommen
kann. Der selbstverträgliche Hanf, der mehrere Jahre hintereinander ohne
Einschränkungen kultiviert werden kann, kann helfen,
stark unkrautkontaminierte Flächen wieder zu sanieren.
Voraussetzung für den Anbau bleiben wirtschaftlich tragfähige Konzepte
der vollumfänglichen Nutzung der Pflanze, die sich in Deutschland auf
Grund der wachsenden Nachfrage nach nachhaltigen Produkten, auch über den
Nahrungsmittelbereich hinaus zunehmend ergeben.