Aktuelles

Neues Insektenschutzgesetz und neue Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung hilft nicht nur Insekten sondern auch dem Hanfanbau.

01. März 2021

 

Am 10.2. 2021 haben sich die Bundesministerien für Umwelt und

Landwirtschaft auf ein Paket zum Insektenschutz verständigt. Darin

enthalten ist ein Verbot des Pflanzenschutzmittels Glyphosat ab dem Jahr

2024.

Grundsätzlich ist der Schutz von Insekten zu begrüßen, nur müssen vor

einem Verbot von Pflanzenschutzmitteln die Voraussetzungen geschaffen

werden, wie der Landwirt unternehmerisch damit umgehen kann und zu

erwartende Verluste ausgeglichen werden können.

Neben den Insekten wird von dieser Gesetzgebung aus landwirtschaftlicher

Sicht der Anbau von Faserhanf profitieren, kann dieser doch wie kaum

eine Ackerkultur im konventionellen Anbau auf die Verwendung von

Herbizide, Insektizide und Wachstumsregulatoren vollumfänglich verzichten.

Hintergrund ist das schnelle Wachstum in der Jugendentwicklung,

verbunden mit einem raschen Bestandsschluss, was es Beikräutern ziemlich

schwer macht, sich zu entwickeln.

Mehr noch. Durch das Glyphosatverbot droht in der deutschen

Landwirtschaft auf vielen Äckern ein wachsender Unkrautdruck, den man

durch den Anbau von Hanf auf natürliche Weise in den Griff bekommen

kann. Der selbstverträgliche Hanf, der mehrere Jahre hintereinander ohne

Einschränkungen kultiviert werden kann, kann helfen,

stark unkrautkontaminierte Flächen wieder zu sanieren.

Voraussetzung für den Anbau bleiben wirtschaftlich tragfähige Konzepte

der vollumfänglichen Nutzung der Pflanze, die sich in Deutschland auf

Grund der wachsenden Nachfrage nach nachhaltigen Produkten, auch über den

Nahrungsmittelbereich hinaus zunehmend ergeben.